Gesetzliche
Krankenkasse |
Private
Krankenversicherung |
| Nur
niedergelassene Vertragsärzte mit Kassenzulassung. |
Freie
Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten |
| Keine
Leistung für Heilpraktiker. |
Heilpraktikerleistungen
sind in der Regel mit versichert |
| Für
Arzneimittel gelten folgende Zuzahlungen: kleine Mindestzuzahlung:
5,00 EURO, maximal 10 EURO. Bei einem Arzneimittelwert zwischen
50 und 100 Euro 10% des Betrages. |
Volle
Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente. |
| Keine
Leistungen für Brillengestelle oder Gläser. Die Kosten
der Sehstärkemessung und Verschreibung sind zur Zeit noch umstritten. |
Brillengläser
werden auch in hochwertiger Qualität (z.B. Superentspiegelung,
mit Tönung, Kunststoffgläser) bezahlt. Kontaktlinsen werden
fast immer erstattet. Je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft
gibt es unterschiedliche Maximalbeträge. |
| Für
Heilmittel wie z.B. Massagen und / oder Krankengymnastik sind 10
% der Gesamt-kosten selbst zu tragen un pro Verschreibung fallen
10 EURO zusätzlich beim Physiotherapeuten an. |
Volle
Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen |
Krankenhausbehandlung |
| Transport
zum nächstgelegenen Krankenhaus. Unterbringung im Mehrbettzi
28 Tage: 10,00 EUR |
Freie
Krankenhauswahl; Freie Arztwahl, auch Chefarzt; freie Wahl der Zimmergröße:
Einbett-, Zweibett oder Mehrbettzimmer |
Zahnersatz |
| Der
Zuschuß der Kassen für Zahnersatz in Normalausführung
(einfache Ausführung) beträgt ca. 4555 %. Grundsätzlich
nicht mehr bezahlt werden: Implantate,Keramikverblendungen, sehr
große Brücken. Ab 2005 sollen Leistungen für Zahnersatz
ganz entfallen. |
Je
nach Versicherer und Tarif sind bis zu 100 % der Zahnersatzkosten
versicherbar. Das gilt auch für hochwertige Materialien, z.B.
Gold und Keramik. |
Krankentagegeldversicherung |
| gilt
das Nettoeinkommen bis max. 70% der Beitragsbemessungsgrenze. Die
Leistungsdauer ist auf 78 Wochen begrenzt. |
Versicherbar
ist das
Nettoeinkommen auch über der Beitragsbemessungsgrenze, ohne
zeitliche Begrenzung. |
Selbstbeteiligung |
| besteht
für Fahrtkosten, Heilmittel, Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen
und Zahnersatz. |
Wahlweise
mit und ohne Selbstbeteiligung. Es können absolute, prozentuale
oder fallbezogene Selbstbehalte vereinbart werden. Selbstbehalte
reduzieren den Versicherungsbeitrag. |
Budgetierung |
| Ist
zum Jahresende das Budget erschöpft, müssen Ärzte
kostenlos arbeiten. Es besteht die Gefahr, daß Leistungen
(z.B. Zahnbehandlungen aber auch Operationen) aus Kostengründen
ins Folgejahr verlegt werden oder teuere Medikamente nicht ausreichend
verschrieben werden (z. B. teuere Herzmedikamente). |
Keine
Budgetierung von Leistungen. |
Im
Rentenalter |
| freiwillig
in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen zahlen
als Rentner
auf ALLE Einkünfte Versicherungsbeiträge, in folgender
Höhe:
gesetzliche Rente: halber Beitragssatz Betriebsrente: halber Beitragssatz
Versorgungsbezüge: voller Beitragssatz Mieteinnahmen: voller
Beitragssatz |
voller
Beitragssatz maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze
Beiträge sind nicht einkommens-abhängig. Bei Eintritt
in den Ruhestand reduziert sich der Beitrag, da z.B. Tagegelder
nicht mehr benötigt werden. Darüber hinaus bilden die
privaten Versicherer - im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken-
versicherung Altersrückstellungen in Milliardenhöhe,
die der Beitragsminderung im Alter dienen |
Beitragsrückerstattung |
| keine
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. |
Rückerstattung
bis zu 6 Monatsbeiträgen bei Leistungsfreiheit |
Beiträge |
| der
Beitrag wird abhängig vom Bruttoeinkommen erhoben. Die Beitragssätze
liegen - je nach Kasse - bei ca. 12,3 % bis 16,5 %,
zzgl. 1,7 % Pflegeversicherung. |
Je
nach Kasse und Einkommen beträgt der Beitrag ca. 200 EUR bis
500 EUR monatlich. Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen.
Die Beitragshöhe bemisst sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang
und Geschlecht. |
gesetzliche Krankenversicherung- Umlagefinanzierung:
In der GKV werden die laufenden Kosten aus den laufenden Einnahmen
gedeckt. Infolge des menschlichen Gesundheitsverlaufes bedeutet
das, dass faktisch die jungen (überwiegend gesunden) Mitglieder
die Aufwendungen für die alten (und kränkeren) Mitglieder
finanzieren.
Auch die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet nach dem Prinzip
der Umlagefinanzierung.
private Krankenversicherung- Kapitaldeckungsprinzip:
In der PKV wird in den jungen Jahren ein Kapitalstock
angesammelt und angelegt. Dieses Geld dient dann im Alter der Stabilisierung
der Beiträge. Das führt zu einer rechnerisch gleichmäßigen
monatlichen Belastung, obwohl das Krankheitsrisiko mit dem Alter
ansteigt.
Seit 2000 sind die Krankenversicherungen per Gesetz dazu verpflichtet,
10 % gesetzlichen Zuschlag zusätzlich der Altersrückstellung
zuzuführen.
Wichtig!
Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen
unter der Bei-tragsbemessungsgrenze, können
sich leider nicht privat krankenvollversichern, haben
aber die Möglichkeit eine private
Ergänzungsversicherung abzuschließen. Auf
diese Weise können Sie Ihren Versicherungsschutz auf das Niveau
einer Privaten Krankenversicherung heben.
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Welche
private Krankenversicherung ist nun für Sie persönlich
die Richtige? Eine Orientierungsmöglichkeit bietet Ihnen der
Kennzahlenkatalog
der Krankenversicherung. |