Lebensversicherung kapitallebensvesicherung

Ziel: Diese Art der Versicherung wird auf den Todes- und Erlebensfall abgeschlossen. Es wird ein einmaliger Kapitalbetrag fällig bei Tod während der Vertragsdauer oder bei Vertragsablauf.

Voraussetzung/Vorteile: Verträge, die ab Januar 2005 vereinbart werden, sind zu 50% steuerbefreit. Vorausgesetzt, es handelt sich um einen Vertrag mit mindestens zwölfjähriger Laufzeit, der ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, schlägt der Fiskus voll zu. Der gesamte Ertrag (Auszahlung abzüglich der Beitragssumme) ist dann zu versteuern.

Empfehlung:
Ist nur für den absoluten „Sicherheitsfanatiker“ geeignet und sollte immer mit einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit bzw. mit einer Berufsunfähigkeitsrente gekoppelt sein.
Mit diesem Zusatz von Versicherungsschutz erkaufen Sie sich eine Sparzielgarantie, da bei Eintreten der Berufsunfähigkeit die Versicherung bis zum Ende der Beitragszahlungspflicht alle Prämien zahlt und Sie am Ende der Laufzeit die gesamten Beiträge plus Gewinnanteil ausgezahlt bekommen.


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