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Berufsunfähigkeitsversicherung
wichtige Informationen die Sie wissen sollten
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Wir, und nahezu alle Verbraucherschutzorganisationen (Verbraucher-zentrale,
Stiftung-Warentest, Bund der Versicherten e.V.), zählen die
Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen
für Berufstätige warum eigentlich?
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Einleitung
Beispielberechnung für einen
Lebensverdienst
Ihr gesetzlicher Anspruch
Die
gesetzlichen Neuerungen
Die
Ursachen für Berufsunfähigkeit
Ihre
eigene Verantwortung
Beispielberechnung
für eine Versorgungslücke
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Einleitung
Stress, Hektik und Leistungsdruck erhöhen Ihr Krankheits- bzw.
Unfallrisiko! Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
sind die Folge. Derzeit stehen in Deutschland ca. 36
Millionen gesetzlich Versicherte im Erwerbstätigenalter 2,2
Millionen Frührentnern gegenüber. Unfall oder Krankheit
haben sie um Arbeit und Gehalt gebracht. Auch in Zukunft werden
die staatlichen Leistungen für Ihren Ernstfall bei weitem nicht
ausreichen.
Jeder Zwanzigste muß heute schon von einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente
leben. Deshalb sollten Sie gegen dieses Risiko 100%ig
abgesichert sein, denn im Ernstfall steht
Ihre finanzielle Existenz auf dem Spiel.
Beispielberechnung für einen Lebensverdienst
Eine 30jährige
möchte mit 60 Jahren in Rente
gehen. Bei einem Monatsbruttogehalt von
EUR 2.800,- entspricht dies einem Jahreseinkommen
von EUR 33.600,- multipliziert mit dem in Zukunft zu
leistenden Arbeitsjahren, entspricht dies einem Einkommen bis
zum Ruhestand in Höhe von EUR
1.008.000,00. Dieses Lebenseinkommen
hat ein Recht darauf versichert zu werden. Dabei sind zukünftige
Gehaltssteigerungen bzw. Urlaubs- und Weihnachtsgeld noch nicht
berücksichtigt.
Ihr gesetzlicher Anspruch
Selbstständige können sich freiwillig
über eine Berufsgenossenschaft für die zu leistende Arbeit
im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit versichern
lassen. Einzige Ausnahme bildet hier die Berufsgruppe
der Handwerker und Schornsteinfeger. Sie unterliegen in der Regel
der Pflichtversicherung. Freiberufler, wie Ärzte, Notare oder
Rechtsanwälte, sind in einem Versorgungswerk versichert.
Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Aber auch bei überdurchschnittlichen Beitragszahlungen bietet
diese nur eine
Grundversorgung von ca. 1/4 des letzten Einkommens bei Berufsunfähigkeit
bzw. 1/3 bei Erwerbsunfähigkeit. Berufsanfänger
trifft es besonders hart, sie müssen außer bei
Arbeitsunfällen Wartezeiten erfüllen, ehe sie mit
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen können.
Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß egal
welcher Berufsgruppe Sie angehören, im Falle eines Falles Sie
ohne zusätzliche Vorsorge in der
heutigen Zeit ungenügend abgesichert sind.
Die bisherige Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird abgelöst
durch
a) Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
und
b) Rente wegen voller Erwerbsminderung.
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Die Leistungsfälle ergeben
sich aus dem Leistungsvermögen des Versicherten:
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Unter 3 Stunden täglicher zumutbarer Arbeit = Rente
wegen voller Erwerbsunfähigkeit
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3 Stunden bis unter 6 Stunden täglicher zumutbarer
Arbeit = Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
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Ab 6 Stunden täglich = keine Rente
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Beispiel:
Die gesetzliche Absicherung bisher und ab 1.1.2001 am Beispiel eines
Durchschnittsverdieners (Wert 1998: 2.290,- EUR brutto, monatlich),
Rentenbeginn im 41. Lebensjahr ( in 1998 und in 2001):
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Berufsunfähigkeits-Rente
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Erwerbsunfähigkeits-Rente
Rente wegen voller Erwerbsminderung
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646,78 EUR
449,44 EUR
969,92 EUR
899,87 EUR
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Folge:
Die finanzielle Absicherung bei Erwerbsminderung aus der gesetzlichen
Rentenversicherung wird künftig geringer ausfallen oder ggf.
ganz ausbleiben. Private Vorsorge muß die Folge sein oder
Sie bzw. Ihre Familie setzten Sie sich ungeahnten finanziellen Risiken
aus.
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Die Ursachen für Berufsunfähigkeit
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9%
4%
10%
2%
20%
2%
31%
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Krebs
Schlaganfall
Nervenleiden
Lungenerkrankungen
Herz und Kreislauf
Venöse Erkrankungen
Wirbelsäulen-
u. Gelenkerkrankungen
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4%
3%
2%
11%
2%
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Leber und Nieren
Magen und Darm
Sinnes- und Sprachorgane
Unfallverletzungen
Haut-/
Allergische Erkrankungen
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Ihre eigene Verantwortung
Die statistische Zahl von über 2 Millionen
Berufs- oder Erwerbs-unfähigen steht für Schicksale
deren Tragweite kaum zu ermessen ist. In der Regel sind Familien
betroffen, die in Erwartung eines ununterbrochenen Arbeitslebens
des Hauptverdieners, entsprechende Verpflichtungen (z.B. Hausfinanzierung)
eingegangen sind. Neben der Gefährdung des erreichten Lebensstandards
droht bei Berufsunfähigkeit auch eine geringere Altersversorgung,
da keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung
entrichtet werden können. Die Auffassung, kaufmännisch
oder verwaltend tätige Personen seien grundsätzlich weniger
gefährdet, als z.B. handwerklich Berufstätige, kann sich
als teurer Trugschluss erweisen: Ein Bandscheibenvorfall, Krebs
oder Herzinfarkt können jeden treffen. Hinzu kommt das Risiko
der täglichen Fahrt mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln.
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Beispielberechnung für eine
Versorgungslücke
männlich, 41 Jahre, Eintritt in die Berufsunfähigkeit
im Jahr 2006
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Bruttogehalt
ca. 35% Steuern
und soziale Abgaben - 894,76 EUR |
2556,46
EUR
894,76 EUR |
| monatliches
Einkommen |
1.661,70
EUR
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gesetzl.
Berufsunfähigkeitsrentenanspruch
maximal |
449,94 EUR
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| Versorgungslücke |
1.211,76
EUR
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Wenn Sie wissen möchten was diese Versorgungslücke Sie
monatlich kostet, schicken Sie uns Ihre E-Mail!
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© 2006, finanz-profil GmbH & Co. KG, Apolda
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