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Voraussetzung/Vorteile:
Verträge, die ab Januar 2005 vereinbart werden, sind zu 50%
steuerbefreit. Vorausgesetzt, es handelt sich um einen
Vertrag mit mindestens zwölfjähriger Laufzeit, der ab
dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Werden diese Bedingungen nicht
erfüllt, schlägt der Fiskus voll zu. Der gesamte Ertrag
(Auszahlung abzüglich der Beitragssumme) ist dann zu versteuern.
Empfehlung: Ist nur für den absoluten
„Sicherheitsfanatiker“ geeignet und sollte
immer mit einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit bzw.
mit einer Berufsunfähigkeitsrente gekoppelt sein.
Mit diesem Zusatz von Versicherungsschutz erkaufen Sie sich eine
Sparzielgarantie, da bei Eintreten der Berufsunfähigkeit
die Versicherung bis zum Ende der Beitragszahlungspflicht alle Prämien
zahlt und Sie am Ende der Laufzeit die gesamten Beiträge plus
Gewinnanteil ausgezahlt bekommen. |
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